Promotionspreis


Promotionspreis


gestiftet von der
Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta Betroffene e.V.
zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der
Osteogenesis imperfecta



Statuten


  1. Der Preis soll durch Auszeichnung wesentlicher wissenschaftlicher Beiträge zum Krankheitsbild der Osteogenesis imperfecta die wissenschaftliche Arbeit auf diesem Gebiet fördern.
    Jedes Jahr soll die Arbeit eines Doktoranden ausgezeichnet werden. Hierfür stehen jährlich € 1000,- zur Verfügung. Der Preis soll erstmals 1989 verliehen werden.
    Bei Vorlage zweier gleich gut bewerteter Promotionsarbeiten kann die Jury in Ausnahmefällen beschließen, daß der Preis geteilt wird.

  2. Um den Preis können sich im deutschsprachigen Raum arbeitende Doktoranden einschlägiger Fachrichtungen bewerben.
    Die Bewerber reichen ihre Promotionsarbeit in dreifacher Ausfertigung bis zum 31. Dezember des Vorjahres an den 1. Vorsitzenden der Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta Betroffene e.V. ein. Der Abschluss der Arbeit darf dabei nicht älter als ein Jahr sein.

  3. Prämiert werden Arbeiten, die sich mit dem Krankheitsbild der Osteogenesis imperfecta sowie damit einhergehenden Problemen befassen, gleich welcher Fachrichtung.
    Die Nutzungsrechte bleiben ausschließlich beim Urheber. Nach Bestätigung des Eingangs durch die Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta Betroffene e.V. kann der Autor seine Arbeit einer Zeitschrift zur Veröffentlichung anbieten.

  4. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine Jury. Diese kann die Verleihung des Preises aussetzen, wenn keine preiswürdige Arbeit vorliegt.
    Die Entscheidung der Jury ist für alle Beteiligten verbindlich und gerichtlich nicht überprüfbar.
    Wird der Preis nicht vergeben, kann die Preissumme im darauffolgenden Jahren ausnahmsweise für zusätzliche preiswürdige Arbeiten zur Verfügung gestellt werden.

  5. Die Jury setzt sich zusammen aus
    • den beiden Vorsitzenden der Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta Betroffene e.V.
    • dem medizinischen Vertreter im Vorstand der Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta Betroffene e.V.
    • den Mitgliedern des Fachbeirates der Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta Betroffene e.V.
    Bei der Beurteilung können andere Gutachter hinzugezogen werden, die jedoch nicht über ein Stimmrecht verfügen.
    Vorsitzender der Jury ist der 1. Vorsitzende Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta Betroffene e.V.

  6. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende der Jury. Dabei können schriftlich begründete Entscheidungen von nicht anwesenden Jurymitgliedern berücksichtigt werden.
    Ein Mitglied der Jury wirkt bei der Beurteilung einer Arbeit nicht mit, wenn diese aus seinem eigenen Arbeitskreis stammt. In diesem Fall beruft der Juryvorsitzende ein anderes Mitglied der Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta Betroffene e.V. oder eine andere, mit den Problemen der Osteogenesis imperfecta vertraute Person als stimmberechtigtes Mitglied in die Jury.

  7. Die Preisverleihung erfolgt in der Regel jährlich anlässlich der Jahrestagung der Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta Betroffene e.V. Der Preisträger soll dabei anwesend sein.
    Der jeweilige Zeitpunkt der Jahrestagung wird in der Aufforderung zum Wettbewerb bekannt gegeben.

  8. Der medizinische Vertreter im Vorstand der Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta Betroffene e.V. wird auf den Jahrestagungen der Gesellschaft zur Bewerbung um den Preis des nächsten Jahres aufgefordert. Ferner wird eine deutschsprachige Aufforderung zum Wettbewerb in der einschlägigen Fachpresse sowie im Mitteilungsblatt der Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta Betroffene e.V. bis zum 15. April eines jeden Jahres veranlasst.

Herausgeber:
Deutsche Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta (Glasknochen) Betroffene e.V.
- Geschäftsstelle -
Bei den Mühren 82
20457 Hamburg

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